Wahlprogramm 2023 des Freien Bürgerforums Warnau (FBW)
1. Leitsätze:
Das FBW will durch Transparenz seiner politischen Arbeit den Bürgerinnen und Bürgern von Warnau die Gelegenheit geben, aktiv an der gemeindlichen Kommunalpolitik mitzuwirken.
Das FBW setzt sich zum Ziel, die örtlichen Belange von Warnau auf sozialer, ökologischer und demokratischer Grundlage zu vertreten und auf kommunaler Ebene zukunftsorientiert durchzusetzen.
2. Konkrete Ziele:
Das FBW setzt sich dafür ein,
Eine Zusammenlegung mit Nachbargemeinden zu größeren kommunalen Einheiten widerspricht dem Selbstbestimmungsgedanken des FBW.
Die Entscheidungshoheit für gemeindliche Belange liegt bei der Gemeindevertretung Warnaus zusammen mit einem hiesigen Bürgermeister. Der Erhalt gemeindlicher Einrichtungen wie z. B. Kindergarten, Dorfgemeinschaftshaus, Wasserwerk, Kläranlage, Feuerwehr und Gemeindebus ist wichtig und wird durch das FBW gefördert.
Gewünscht ist weiterhin eine Kooperation und Zusammenarbeit der eigenständigen Nachbargemeinden zur Entwicklung des Barkauer Lands im Sinne der überdörflichen Entwicklung bei Autonomieerhalt der einzelnen Gemeinden.
-
eine Sitzungskultur bei den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse zu etablieren und zu pflegen:
Langfristige Festlegung verbindlicher Termine - fristgerechte schriftliche Einladung – Controlling der Sitzungsbeschlüsse/ Beschlusskontrolle in den Gremien mit Bestandsaufnahme/ Verantwortlichkeiten/Terminen – Protokoll;
Der Austausch mündlich oder per E-Mail im Vorwege dient prinzipiell nur als Vorab-Information und ersetzt nicht die Debatte in den Sitzungen.
-
die bauliche Entwicklung im Sinne der gewachsenen dörflichen Strukturen zu fördern:
Es ist wünschenswert, dass sich in Warnau junge Familien mit Kindern niederlassen. Nur so kann einer Überalterung der Dorfbevölkerung entgegen gewirkt werden. Dabei sind der Verkauf bereits bestehender Wohnobjekte wie auch der Neubau von Häusern gleichberechtigte Optionen.
Der Entwicklungsraum für neue Siedlungsstrukturen wird durch den Flächennutzungsplan basierend auf dem aktuellen Landschaftsplan und unter Berücksichtigung des Landesentwicklungsplanes für Schleswig-Holstein definiert.
-
das bestehende Infrastruktur erhalten und nachhaltig entwickelt wird:
Nach Abschluss der energetischen Sanierung und Modernisierung des DGH ist in der Konzeptentwicklung weiterer mittelfristiger Bedarf mit zu planen und umzusetzen.
Beispiel: Installation einer PV-Anlage am DGH und Errichtung einer Wallbox für ein zukünftiges gemeindeeigenes Fahrzeug und für die Öffentlichkeit.
Handlungsbedarf am Feuerwehrgerätehaus: ausgewiesener Umkleideraum, Dusche, Lüftung, Trennung vom Fahrzeugraum. Hier besteht bislang Bestandsschutz, bei einer Modernisierung des Gebäudes wären diese Themen aber mit anzugehen.
Das FBW setzt sich dafür ein, die notwendige Kanalsanierung zu begleiten, um das Abwassersystem zukunftsicher zu gestalten.
Wir unterstützen die Planung von PV-Anlagen auf Warnauer Gebiet.
-
die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinden zu bewahren beziehungsweise wieder herzustellen:
Das FBW sieht die Verantwortung für eine gesunde finanzielle Ausstattung der Gemeinden beim Land. Wenn Aufgaben auf Gemeinden verlagert werden, ist eine auskömmliche finanzielle Ausstattung vorzusehen (Grundsatz der Konnexität). Das reine Abwälzen von Kosten (bspw. der Schulkosten) auf die Gemeinden wird abgelehnt. Das FBW unterstützt keine Kreditaufnahmen zur Haushaltssanierung.
-
den Zustand der Straßen zu verbessern:
Erhalten und erneuern der Straßen ohne Kostenbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Regelung durch die Gemeinde: Verzicht auf eine Straßenausbaubeitragszahlung.
-
Verkehrssicherheit in der Gemeinde zu verbessern:
Anschaffung mindestens eines Messgerätes zur dauerhaften Kontrolle der Durchfahrtsgeschwindigkeit.Verkehrsberuhigung in der Huskoppel. Verlässlicher Winterdienst. Den Umbau der Buswartehäuschen begleiten, Fahrradstellplätze einrichten.
-
das historisch gewachsene Dorfbild zu erhalten und zu verbessern:
Der Dorfanger soll zusammen mit dem Dorfteich als zentraler, das Ortsbild prägender Platz, in seiner derzeitigen Form erhalten bleiben. Veränderungen sollten nur vorgenommen werden, wenn ihr „offener“ Charakter nicht negativ beeinträchtigt wird.
Es wird weiterhin eine einheitlich helle Ausleuchtung der Straßen angestrebt. Die Auswahl der Leuchtmittel erfolgt unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte.
Zusätzliche Laternen und die Beleuchtung der neuen Dorfstraße als Zubringer zu den Bushaltestellen soll die Sicherheit der Bürger un Bürgerinnen erhöhen.
Die Grünflächen müssen regelmäßig gepflegt werden. Eine stärkere Einbindung des bürgerlichen Engagements ist in diesem Zusammenhang wünschenswert. Dies kann z. B. durch die Einführung von Patenschaften für bestimmte „Pflegeobjekte“ erreicht werden. Besteht darüber hinaus Bedarf, ist die Beteiligung einer Fremdfirma nach wie vor erforderlich.
Das FBW setzt sich für einen Erhalt der schützenswerten Vegetation unter Berücksichtigung ökologischer Grundlagen ein. Dabei soll verstärkt auf eine fachkundige Beratung durch den Umweltbeauftragten der Gemeinde oder auf andere Fachleute zurückgegriffen werden. Dies betrifft nicht zuletzt den Erhalt von Ortsbild prägenden Bäume (Baumkataster) sowie die fachgerechte Pflege der Knicks.
Das FBW ist für die Förderung einer nachhaltigen ökologisch verträglichen Landwirtschaft, die Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, die Nutzung alternativer Energiequellen bei gleichzeitiger Beachtung der damit verbundenen Umweltauswirkungen und die Vermeidung unnötiger Schadstoffemissionen. Demnach werden z. B. Geflügelmast-Großbetriebe oder eine weitere Verdichtung von Biogasanlagen in der Region durch das FBW abgelehnt.
Begrünungen, Bewaldungen und eine ökologisch sinnvolle Ausgestaltung der im Flächennutzungsplan vorgesehenen Ausgleichflächen werden durch das FBW begrüßt und gefördert. Damit soll der Erhalt der heimischen Artenvielfalt gefördert werden.
Förderung der Blühvielfalt auf brachliegenden Flächen zum Erhalt der Insekten und Vogelvielfalt (bspw. Blühstreifen / Knickschutzstreifen)
-
die Interessen Warnaus bei Planung und Bau der Autobahn A 21 weiter zu wahren:
Umsetzung bzw. Einhaltung der im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zusammen erfolgreich eingebrachten Forderungen, insbesondere in Bezug auf den Lärmschutz und der Radweganbindung.
-
Das kulturelle Angebot für Warnauer Bürger zu erhalten und zu erweitern:
Wir setzen uns weiterhin für kulturelle und soziale Aktivitäten für Jung und Alt ein.
Der regelmäßige Gemeindestammtisch soll in Form eines Bürgertreffs erweitert und der Jugendtreff weiterhin für Mitmachaktionen genutzt werden.
Ebenso soll es eine „Ideenbox“ am DGH geben, um weitere Anregungen für ein gemeinsames Miteinander vorschlagen zu können.
Der Gemeindebus soll aus sozialen Gründen erhalten bleiben und zukünftig nach Möglichkeit durch ein E-Auto ersetzt werden. Die „Tafelfahrten“ sollen auch als Einkaufsfahrten genutzt werden können. Zudem soll über die website ein Mitfahr-Forum eingerichtet werden, über das man sich an privaten Fahrten beteiligen kann.
Der Kinderspielplatz soll für Kleinkinder flächenmäßig und thematisch erweitert werden.
Das FBW setzt sich für einen Ausbau und die Pflege der Wanderwege ein und befürwortet die Einrichtung einer Hundeauslauffläche.